Führungskraft
Führungskräften biete ich insbesondere die folgenden Leistungen an:
- Vertretung vor allen Arbeitsgerichten und in allen Instanzen (z.B. in Kündigungsschutzverfahren)
- Durchsetzung von Bonusansprüchen (außergerichtlich und gerichtlich)
- Prüfung und Beratung bei einem Aufhebungsvertrag
- Prüfung Ihres Arbeitsvertrags / Dienstvertrags
- Verteidigung bei einer Versetzung
- Unterstützung bei einer Anhörung durch Ihren Arbeitgeber
FAQ im Arbeitsrecht für Führungskräfte
Als Führungskraft tragen Sie Verantwortung und stehen bei arbeitsrechtlichen Veränderungen häufig vor weitreichenden beruflichen und finanziellen Entscheidungen. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu Kündigungsschutz, Trennungsverhandlungen und Ihrem nächsten Karriereschritt.
1. Kann ich mich als Führungskraft gegen eine Kündigung wehren?
Ja. Auch Führungskräfte und leitende Angestellte können gesetzlichen Kündigungsschutz haben. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei anteilig berücksichtigt. Greift der allgemeine Kündigungsschutz, benötigt der Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung einen personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Grund.
Bei einem Aufhebungsvertrag sollten Sie nicht nur auf die Abfindung schauen. Entscheidend ist das gesamte Trennungspaket: Wann endet das Arbeitsverhältnis? Welche Vergütung erhalten Sie bis dahin? Und unter welchen Bedingungen können Sie Ihre nächste Position antreten?
Zu prüfen und zu verhandeln sind insbesondere:
• Höhe und Auszahlung der Abfindung;
• offene Boni, Tantiemen und Ansprüche aus Beteiligungsprogrammen;
• Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung;
• Möglichkeiten eines vorzeitigen Ausscheidens;
• Dienstwagen und weitere vertragliche Leistungen;
• Arbeitszeugnis und Kommunikation Ihres Ausscheidens;
• nachvertragliche Wettbewerbsverbote;
• Ausgleichsklauseln, durch die weitere Ansprüche entfallen können.
Wichtige Faktoren sind unter anderem Ihre Vergütung, die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, die Kündigungsfrist und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Ebenso kommt es darauf an, wie wichtig dem Arbeitgeber eine schnelle und einvernehmliche Beendigung ist. Ein pauschaler Abfindungsfaktor bildet diese Umstände nur unzureichend ab.
Für Führungskräfte lohnt sich außerdem der Blick über die Abfindung hinaus: Offene Bonusansprüche, eine bezahlte Freistellung oder die Möglichkeit, vorzeitig eine neue Position anzutreten, können wirtschaftlich erheblich sein.
Sie möchten ein Abfindungsangebot bewerten und nachverhandeln lassen? Ich prüfe Ihre rechtliche Ausgangslage und das gesamte Trennungspaket. Gemeinsam entwickeln wir eine Verhandlungsstrategie, die zu Ihren beruflichen und finanziellen Zielen passt.
Hinzu kommt: Das Betriebsverfassungsgesetz und das Kündigungsschutzgesetz verwenden unterschiedliche Voraussetzungen für die Einordnung als leitender Angestellter. Deshalb kann eine Führungskraft nach dem einen Gesetz als leitender Angestellter gelten, ohne dass zugleich die besonderen Regeln des anderen Gesetzes anwendbar sind. Die richtige Einordnung ist wichtig. Sie beeinflusst beispielsweise, ob der Betriebsrat vor einer Kündigung angehört werden muss und ob der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess einen unbegründeten Auflösungsantrag stellen kann.
Ihr Arbeitgeber behandelt Sie als leitenden Angestellten? Ich prüfe anhand Ihrer tatsächlichen Stellung im Unternehmen, welche rechtlichen Folgen diese Einordnung für Sie hat und welche Schutzrechte Ihnen zustehen.
