Arbeitgeber
Arbeitgebern biete ich insbesondere die folgenden Leistungen an:
- Vertretung vor allen Arbeitsgerichten und in allen Instanzen (z.B. in Kündigungsschutzverfahren oder betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren)
- Beratung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen mit Ihrem Betriebsrat und Vertretung in der Einigungsstelle
- Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z.B. fristlose oder ordentliche Kündigung, Aufhebungsvertrag)
- Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen und anderen arbeitsrechtlichen Dokumenten
- Unterstützung Ihrer HR-Abteilung in allen Fragen des Arbeitsrechts (z.B. Abmahnung, Personalgespräche, Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat)
- Unterstützung bei der Umsetzung neuer arbeitsrechtlicher Gesetze in Ihrem Unternehmen
- Abwehr unberechtigter Forderungen (z.B. Entgeltforderungen)
- Beratung von Start-Ups beim Aufbau arbeitsrechtlicher Strukturen
FAQ im Arbeitsrecht für Arbeitgeber
1. Sollten Arbeitsverträge vor der Verwendung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden?
Ja. Viele Arbeitgeber verwenden über Jahre unveränderte Vertragsmuster, ohne zu bemerken, dass einzelne Klauseln durch neue Gesetze oder aktuelle BAG-Rechtsprechung unwirksam geworden sind. Unwirksame Klauseln – etwa bei Befristungen, Probezeit, Überstundenregelungen, Wettbewerbsverboten oder Ausschlussfristen – können im Streitfall zu Ihren Lasten gehen und teure gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.
Ich unterstütze HR-Abteilungen als externer Ansprechpartner – punktuell bei Einzelfragen oder im Rahmen einer laufenden Zusammenarbeit. Das umfasst die rechtliche Absicherung von Personalentscheidungen, die Prüfung von Abmahnungen und Kündigungen vor deren Ausspruch, die Beratung bei Betriebsratsanhörungen sowie die schnelle Klärung akuter Fragen im Tagesgeschäft, damit Ihr HR-Team bzw. die Personalabteilung rechtssicher und handlungsfähig bleibt.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Kennenlerngespräch zu einer laufenden HR-Betreuung – ich stelle Ihnen passende Betreuungsmodelle vor. Jetzt Kontakt aufnehmen.
Ich halte Schulungen zu Neuerungen im Arbeitsrecht – als Inhouse-Workshop, Webinar oder individuelles Seminar für Geschäftsführung, HR und Führungskräfte. Die Inhalte werden praxisnah auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und behandeln aktuelle Gesetzesänderungen, relevante BAG-Urteile und deren konkrete Auswirkungen auf Ihre Personalprozesse.
Fordern Sie ein individuelles Angebot für eine Inhouse-Schulung oder ein Webinar an – inklusive Themenvorschlägen für Ihr Unternehmen. Jetzt Kontakt aufnehmen.
Ich berate Sie frühzeitig zur rechtssicheren Vorbereitung von Kündigungen, prüfe Alternativen wie den Aufhebungsvertrag und vertrete Sie bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht – mit dem Ziel, Risiken zu minimieren, bevor sie entstehen.
Bevor Sie eine Kündigung aussprechen: Lassen Sie Ihren Einzelfall innerhalb von 24 Stunden von mir prüfen. So vermeiden Sie formale Fehler, die eine Kündigungsschutzklage von vornherein aussichtsreich machen würden. Jetzt Fall per E-Mail schildern oder rufen Sie mich direkt an, wenn es schnell gehen muss.
