Arbeitgeber

Arbeitgebern biete ich insbesondere die folgenden Leistungen an:


  • Vertretung vor allen Arbeitsgerichten und in allen Instanzen (z.B. in Kündigungsschutzverfahren oder betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren)
  • Beratung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen mit Ihrem Betriebsrat und Vertretung in der Einigungsstelle
  • Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z.B. fristlose oder ordentliche Kündigung, Aufhebungsvertrag)
  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen und anderen arbeitsrechtlichen Dokumenten
  • Unterstützung Ihrer HR-Abteilung in allen Fragen des Arbeitsrechts (z.B. Abmahnung, Personalgespräche, Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat)
  • Unterstützung bei der Umsetzung neuer arbeitsrechtlicher Gesetze in Ihrem Unternehmen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen (z.B. Entgeltforderungen)
  • Beratung von Start-Ups beim Aufbau arbeitsrechtlicher Strukturen




 




FAQ im Arbeitsrecht für Arbeitgeber


1. Sollten Arbeitsverträge vor der Verwendung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht geprüft werden?


Ja. Viele Arbeitgeber verwenden über Jahre unveränderte Vertragsmuster, ohne zu bemerken, dass einzelne Klauseln durch neue Gesetze oder aktuelle BAG-Rechtsprechung unwirksam geworden sind. Unwirksame Klauseln – etwa bei Befristungen, Probezeit, Überstundenregelungen, Wettbewerbsverboten oder Ausschlussfristen – können im Streitfall zu Ihren Lasten gehen und teure gerichtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.


Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie bei der Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen: Ich analysiere bestehende Vertragsmuster auf rechtliche Schwachstellen, gleiche sie mit der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung ab und erstelle rechtssichere, individuell zugeschnittene Vertragsentwürfe – von der Einstiegsposition bis zum Geschäftsführervertrag.


Minimieren Sie finanzielle Risiken durch unwirksame Vertragsklauseln. Ich prüfe Ihre bestehenden Vertragsmuster auf aktuelle Rechtmäßigkeit. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.

2. Was kostet die anwaltliche Begleitung eines Aufhebungsvertrags für Arbeitgeber?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Anders als bei einer verlorenen Kündigungsschutzprozess lässt sich ein Aufhebungsvertrag oft deutlich kostengünstiger und planbarer gestalten.

Ich erstelle und verhandle Aufhebungsverträge für Sie als Arbeitgeber von der strategischen Einschätzung, ob eine einvernehmliche Trennung sinnvoller ist als eine Kündigung, über die Formulierung rechtssicherer Klauseln (Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Wettbewerbsverbot) bis zur Verhandlung mit der Gegenseite. Ziel ist stets eine für Sie wirtschaftlich sichere und rechtlich saubere Lösung.

Möchten Sie sich von einem Arbeitnehmer trennen, ohne ein Kündigungsschutzverfahren zu riskieren? Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen die passende Trennungsstrategie. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

3. Wie kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die HR-Abteilung im Tagesgeschäft unterstützen?

HR-Teams bzw. Personalabteilungen stehen im Alltag vor vielfältigen rechtlichen Fragen: Abmahnungen, Personalgespräche, Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben oder die rechtssichere Dokumentation von Personalmaßnahmen. Fehler in diesen Prozessen führen häufig erst Monate später zu kostspieligen Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.

Ich unterstütze HR-Abteilungen als externer Ansprechpartner – punktuell bei Einzelfragen oder im Rahmen einer laufenden Zusammenarbeit. Das umfasst die rechtliche Absicherung von Personalentscheidungen, die Prüfung von Abmahnungen und Kündigungen vor deren Ausspruch, die Beratung bei Betriebsratsanhörungen sowie die schnelle Klärung akuter Fragen im Tagesgeschäft, damit Ihr HR-Team bzw. die Personalabteilung rechtssicher und handlungsfähig bleibt.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Kennenlerngespräch zu einer laufenden HR-Betreuung – ich stelle Ihnen passende Betreuungsmodelle vor. Jetzt Kontakt aufnehmen.

4. Wie bleiben Arbeitgeber über aktuelle Änderungen im Arbeitsrecht informiert?

Das Arbeitsrecht verändert sich fortlaufend durch neue Gesetze, EU-Richtlinien und höchstrichterliche Rechtsprechung – aktuell etwa durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die Umsetzung der Plattformrichtlinie oder neue Regelungen zum Einsatz von KI im Unternehmen. Wer diese Entwicklungen verpasst, riskiert unwirksame Vertragsklauseln, Bußgelder oder Nachteile in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Ich halte Schulungen zu Neuerungen im Arbeitsrecht – als Inhouse-Workshop, Webinar oder individuelles Seminar für Geschäftsführung, HR und Führungskräfte. Die Inhalte werden praxisnah auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und behandeln aktuelle Gesetzesänderungen, relevante BAG-Urteile und deren konkrete Auswirkungen auf Ihre Personalprozesse.

Fordern Sie ein individuelles Angebot für eine Inhouse-Schulung oder ein Webinar an – inklusive Themenvorschlägen für Ihr Unternehmen. Jetzt Kontakt aufnehmen.

5. Wann sollten Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung anwaltlichen Rat einholen?

Bereits vor Ausspruch einer Kündigung lohnt sich die anwaltliche Prüfung, denn formale oder inhaltliche Fehler – etwa bei der Anhörung des Betriebsrats, der Einhaltung von Fristen oder der Wahl der richtigen Kündigungsart – führen regelmäßig zum Erfolg von Kündigungsschutzklagen und damit zu erheblichen finanziellen Risiken für das Unternehmen. Besonders bei Führungskräften, leitenden Angestellten oder Arbeitnehmern mit langer Betriebszugehörigkeit ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend.

Ich berate Sie frühzeitig zur rechtssicheren Vorbereitung von Kündigungen, prüfe Alternativen wie den Aufhebungsvertrag und vertrete Sie bei Bedarf vor dem Arbeitsgericht – mit dem Ziel, Risiken zu minimieren, bevor sie entstehen.

Bevor Sie eine Kündigung aussprechen: Lassen Sie Ihren Einzelfall innerhalb von 24 Stunden von mir prüfen. So vermeiden Sie formale Fehler, die eine Kündigungsschutzklage von vornherein aussichtsreich machen würden. Jetzt Fall per E-Mail schildern oder rufen Sie mich direkt an, wenn es schnell gehen muss.