Arbeitnehmer
Arbeitnehmern biete ich insbesondere die folgenden Leistungen an:
- Vertretung vor allen Arbeitsgerichten und in allen Instanzen (z.B. in Kündigungsschutzverfahren oder Befristungskontrollklagen)
- Durchsetzung von Bonusansprüchen (außergerichtlich und gerichtlich)
- Prüfung und Beratung bei einem Aufhebungsvertrag
- Prüfung und Beratung bei befristeten Arbeitsverhältnissen
- Prüfung Ihres Arbeitsvertrags
- Verteidigung bei einer Versetzung
- Verteidigung bei einer Abmahnung
- Unterstützung bei einer Anhörung durch Ihren Arbeitgeber
- Durchsetzung von Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP = Employee Stock Option Plan und VSOP = Virtual Stock Option Plan)
- Prüfung und Verteidigung gegen Forderungen aus Fortbildungsvereinbarungen / Rückzahlungsvereinbarungen
FAQ im Arbeitsrecht
1. Ich habe eine Kündigung erhalten – was muss ich jetzt tun?
2. Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung?
3. Darf ich fristlos gekündigt werden?
Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt, der dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist unzumutbar macht. Die Hürden für Arbeitgeber sind hier vor den Arbeitsgerichten extrem hoch. Häufig scheitern fristlose Kündigungen an formalen Fehlern, einer fehlenden vorherigen Abmahnung oder der engen Zwei-Wochen-Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber nach Kenntnisnahme des Vorfalls reagieren muss.
Unterschreiben Sie niemals sofort und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einvernehmen, wodurch Sie Ihren Kündigungsschutz verlieren. Zudem droht Ihnen bei der Agentur für Arbeit in der Regel eine zwölfwöchige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld (ALG I). Ein guter Aufhebungsvertrag sollte insbesondere eine angemessene Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis und eine klare Regelung zur Freistellung beinhalten.
Unterschreiben Sie nichts voreilig – ich übernehme die Prüfung und Verhandlung Ihres Aufhebungsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber, um das finanzielle Maximum für Sie herauszuholen.
Eine Abmahnung hat eine Warnfunktion und ist oft die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Ist sie inhaltlich falsch, können Sie eine Gegendarstellung verfassen, die zwingend in Ihre Personalakte aufgenommen werden muss. Alternativ können Sie vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen.
Welcher Weg in Ihrer konkreten Situation am erfolgversprechendsten ist, erkläre ich Ihnen gerne. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine schnelle arbeitsrechtliche Ersteinschätzung.
